Ein operativer Eingriff ist angezeigt bei:
einer nicht aufhaltbaren Zunahme der Krümmung
nicht anderweitig behebbaren Schmerzen
einer Einschränkung der Brustorgane
einer sehr grossen psychischen Belastung
Auch bei früh auftretenden Verkrümmungen oder bei angeborenen Wirbelsäulenverbiegungen ist eine Operation schon sehr früh gerechtfertigt. Dies gilt auch für Kinder mit Nerven- und Muskelerkrankungen.
Bei den unterschiedlichen operativen Verfahren werden die Krümmungen mit Hilfe eines Systems von Stäben, Klammern und Haken, die entlang der Wirbelsäule an den Wirbeln fixiert werden, korrigiert.
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